Aktenzeichen XII ZB 155/13

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ECLI:
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RCN:
RCNMQX46V35346NE7M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.08.2014

Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des Verfahrensbevollmächtigten zur rechtzeitigen Stellung eines Fristverlängerungsantrages für eine Beschwerdebegründung beim zuständigen Beschwerdegericht

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 155/13
Bundesgerichtshof, XII ZB 155/13, 20.08.2014.
Az. 13 UF 19/13
Oberlandesgericht Hamm, 13 UF 19/13, 25.03.2015.
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