Aktenzeichen V R 23/10

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RCNMNXGHQ7FVMEEVQZ

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 03.03.2011

Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung - Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer - Direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz

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