Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfindung - Teleologische Reduktion von § 5 Abs 2 HWiG (juris: HTürGG) im Anschluss an „Heininger“-Entscheidung des EuGH sowie BGHZ 150, 248 - hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG - keine Verletzung des Vertrauensschutzgrundsatzes - Rüge einer Verletzung von Art 12, 14 GG unsubstantiiert
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