Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994
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