Aktenzeichen VII ZR 22/09

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RCN:
RCNMLG5FFHCQLQREYH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2010

Bauhandwerkersicherheit: Voraussetzungen der wirksamen Setzung einer Nachfrist

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 22/09
Bundesgerichtshof, VII ZR 22/09, 20.12.2010.
Az. 19 U 89/08
Oberlandesgericht Hamm, 19 U 89/08, 25.11.2008.
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