Aktenzeichen 1 StR 261/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220420B1STR261.19.0
RCN:
RCNMH6LPWHQJXBUUD5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.04.2020

Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht

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