Aktenzeichen 4 StR 422/13

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RCNMH55TVCXFBQZFAW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.12.2013

Räuberische Erpressung: Tatbestandsverwirklichung durch harmlos erscheinende Äußerungen und Warnungen; Ausnutzen der Fortdauer früherer Drohungen bei mehreren Einzelakten

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