Aktenzeichen 3 StR 89/11

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RCNMGSPN2BCPHK3EEW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.05.2011

Betäubungsmitteldelikt: Aufklärungshilfe und geschönte Schilderung des eigenen Tatbeitrags; Anwendung des milderen Gesetzes in Altfällen

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