Aktenzeichen III ZR 250/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.02.2014

Pachtvertrag über ein Kleingartengrundstück: Kündigung wegen beabsichtigter anderer bauplanungsrechtlich zulässiger Nutzung auf Grundlage eines übergeleiteten Bebauungsplans und Darlegungslast des Verpächters

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