Aktenzeichen 5 StR 130/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:310822B5STR130.22.0
RCN:
RCNMFFWXTYENAXMDRL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.08.2022

Anforderungen an die Begründung der Erfolgsaussichten einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

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