Aktenzeichen 2 StR 469/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:051119B2STR469.19.0
RCN:
RCNMBV5WPKPPMAJ5EA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.11.2019

Strafprozess: Berücksichtigung der psychischen Leiden von Kindesmissbrauchsopfern bei Strafzumessung sowie  Gesamtstrafenbildung

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