Aktenzeichen 2 B 52/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:220420B2B52.19.0
RCN:
RCNM9LLFJSUA3DKRHJ

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 22.04.2020

Beschränkung des Wegeunfallschutzes bei unbeachtlichen Unterbrechungen auf dem allgemeinen Verkehrsraum in Abgrenzung zu privaten Geschäftslokalen

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