Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - familiäre Verbundenheit stellt für sich genommen Eignung als Vormund nicht in Frage - hier: Unzureichende fachgerichtliche Darlegung zur mangelnden Eignung der Großmutter als Vormundin für ihr Enkelkind - Gegenstandswertfestsetzung
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