Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der angegriffenen Entscheidung entschieden wurde - hier: sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers im Falle einer Rechtsverletzung durch Filesharing - teilweise Unzulässigkeit mangels Fristwahrung
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