Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH - zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten
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