Aktenzeichen 3 StR 134/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:260520B3STR134.20.0
RCN:
RCNM5X62D6KR3GLX9M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.05.2020

Beginn der Revisionsbegründungsfrist: Einlegung des zuzustellenden Urteils an einem Samstag in den Briefkasten der Kanzlei des Verteidigers

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