Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.10.2015
Stattgebender Kammerbeschluss: Mithaftung des getrennt lebenden Ehegatten unter Missachtung von § 1357 Abs 3 BGB verletzt Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) sowie Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gem Art 103 Abs 1 GG
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