Aktenzeichen 4 StR 357/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:010322B4STR357.21.0
RCN:
RCNLZFXKJDUN7BGDJ9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.03.2022

Betrug durch falsche Polizeibeamten durch Sichverschaffen und Verwendung von Girokarten und Geheimzahlen: Einziehung des Werts von Taterträgen

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