Aktenzeichen StB 47/22, StB 48/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:021122BSTB47.22.0
RCN:
RCNLYU5WCJB2F3DDUR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.11.2022

Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung von Akteneinsicht bzw. Einsicht in Beweismittel für den Nebenkläger zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung

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