Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 06.02.2020
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien - Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung
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