Aktenzeichen 8 B 49/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:210217B8B49.16.0
RCN:
RCNLY4FLNQJB7RLJ6H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 21.02.2017

Entschädigungserfüllungsanspruch; ausländischer Gesellschafter; freigestellte ausländische Beteiligung

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