Aktenzeichen VIII B 85/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:B.200922.VIIIB85.21.0
RCN:
RCNLWXS9HA3ADXNF2Q

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 20.09.2022

(Unzulässigkeit der Klage bei fehlender Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift innerhalb einer Ausschlussfrist gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO)

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