Aktenzeichen 33 W (pat) 122/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNLTV3Z29HD2S3HQK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 24.04.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "soulhelp" – Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen – Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders – Anmeldung für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren und Dienstleistungen - Anmelder hat keinen eigenen, eine Nutzung ermöglichenden Geschäftsbetrieb - keine Widerlegung der Vermutung des generellen Benutzungswillens

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.