Kommanditgesellschaft: Befreiung des Kommanditisten von der Außenhaftung durch Befriedigung eines beliebigen Gesellschaftsgläubigers vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft; Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch gegen eine Einlageforderung nach Insolvenzeröffnung
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