Aktenzeichen IX B 143/12

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.01.2013

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer im eigenen Haus gelegenen Ferienwohnung - Kein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb ohne Einkünfteerzielungsabsicht - Bindung des BFH an die Beweiswürdigung des FG

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