(Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren - Kein steuerbefreiter Finanzumsatz - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Hilfsumsätze - Zweck der als Betriebsprämie gewährten Beihilfe)
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