Aktenzeichen IX ZR 177/13

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RCNLPZFVQC9SEJ26E4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.12.2014

Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungslast des Rechtsanwalts für tatsächliche und angemessene Leistungserbringung bei Zeithonorarabrechnung von Strafverteidigertätigkeiten

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