Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 25.08.2016
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren nach § 33 Abs 2 IRGÜberprüfung der Zulässigkeitsentscheidung aufgrund neuer Umstände im Auslieferungsverfahren
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