Aktenzeichen B 12 KR 11/20 R

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RCN:
RCNLL97F9JZ8E6S9QW

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Bundessozialgericht: Urteil vom 28.06.2022

Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Abzug von Werbungskosten bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen ist im Hinblick auf zu wahrende Belastungsgleichheit freiwillig Versicherter auch bei Unterhaltsleistungen geboten - keine einnahmemindernde Berücksichtigung des Versicherungsbeitrags zur Altersvorsorge

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