Aktenzeichen 3 StR 21/15

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RCNLL4U6UXBB9B967P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.03.2015

Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten: Erforderlicher Zusammenhang zwischen aufgedeckter Tat und begangener Tat; Leugnen des eigenen Tatbeitrags durch den aufdeckenden Angeklagten

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