Aktenzeichen II ZR 212/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.07.2012

Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente GmbH: Hinweispflicht des Berufungsgerichts auf eine vom Erstgericht abweichende Rechtsauffassung infolge zwischenzeitlicher Gesetzesänderung; Behandlung einer zweiten Zahlung des Erhöhungsbetrages nach einem ersten, fehlgeschlagenen Erfüllungsversuch

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