Aktenzeichen XIII ZB 22/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:050422BXIIIZB22.21.0
RCN:
RCNLJCARNHL3CXZM3C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.04.2022

Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde trotz fehlender ladungsfähiger Anschrift des Betroffenen; Ladung des Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin

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Verfahrensgang

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Az. XIII ZB 22/21
Bundesgerichtshof, XIII ZB 22/21, 05.04.2022.
Az. 23 T 423/20
Landgericht Bielefeld, 23 T 423/20, 09.04.2021.
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