Aktenzeichen 2 StR 129/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:130922B2STR129.22.0
RCN:
RCNLFMV4QQYQ758R6X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2022

Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung durch die Anklageerhebung

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