Aktenzeichen 1 BvQ 91/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200902.1bvq009120
RCN:
RCNLDUSPZHNF7HM6VF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02.09.2020

Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Räumungssache - Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht dargelegt

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvQ 91/20
Bundesverfassungsgericht, 1 BvQ 91/20, 02.09.2020.
Az. 6 C 281/19
AG Garmisch-Partenkirchen, 6 C 281/19, 29.07.2020.
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