Aktenzeichen 4 StR 324/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030321B4STR324.20.0
RCN:
RCNLDKZWMUJUCSCN5U

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.03.2021

Strafverurteilung u.a. wegen Geiselnahme: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Lichtbilder in Abwesenheit des Angeklagten; Urteilstenor bei teilweiser Abweisung eines Adhäsionsantrags

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