Aktenzeichen 4 ZA (pat) 36/13

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ECLI:
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RCN:
RCNLCTN5FY5U25YAZS

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 12.12.2013

Patentnichtigkeitsklageverfahren – Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung – in Nebenverfahren sind die Doppelvertretungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig

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