Aktenzeichen 1 StR 201/13

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNL8BN88K5EYYFMU9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.08.2013

Revision in Strafsachen: Anforderungen an Rüge der Abwesenheit eines Verteidigers während der Hauptverhandlung bei gleichzeitiger Verfahrensabtrennung; Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung; Rüge der ermessensmissbräuchlichen Verfahrensabtrennung

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