Aktenzeichen IV ZR 329/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:130716BIVZR329.15.0
RCN:
RCNL7YAHQVNNMC5DEA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.07.2016

Widerspruchsrecht eines Versicherungsmaklers bei einer selbst vermittelten Lebensversicherung im Policenmodell: Kenntnis eines Versicherungsmaklers von den Modalitäten des Widerspruchsrechts

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.03.2016

Widerspruchsrecht eines Versicherungsmaklers bei selbst vermittelter Lebensversicherung: Erfordernis einer ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 329/15
Bundesgerichtshof, IV ZR 329/15, 13.07.2016. Bundesgerichtshof, IV ZR 329/15, 23.03.2016.
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