Aktenzeichen V R 49/13

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RCN:
RCNL7SD7NQNTRE96U8

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 28.08.2014

Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft und nachfolgende Veräußerung des Mähdreschers an einen Dritten - Vorsteuerabzug bei zu niedrig ausgewiesenem Steuerbetrag

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