Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Einkommensanrechnung - Berechnung des Durchschnittseinkommens aus dem Gesamteinkommen im Regelbewilligungszeitraum von 18 Monaten - keine Verkürzung - Verfassungsmäßigkeit - bei Härtefällen Rückgriff auf Grundsicherungsleistungen
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