Aktenzeichen 5 StR 191/22

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:280922B5STR191.22.0
RCN:
RCNKVVNAMMEVETVRUA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.09.2022

Akteneinsicht in Strafsachen: Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Nichtüberlassung von "Originaldaten" des Bundeskriminalamts

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