Aktenzeichen VI ZR 463/14

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RCNKUN3BBDAEH8XMZT

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 14.07.2015

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktshaftung verantwortlicher Personen eines "Schwindelunternehmens"

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Verfahrensgang

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Az. I-7 U 39/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 39/12, 10.10.2014.
Az. VI ZR 463/14
Bundesgerichtshof, VI ZR 463/14, 14.07.2015.
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