(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit - behinderter Mensch - Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - Abtrennbarkeit von Streitgegenständen nach dem 1.1.2011 - kein Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 - volljähriges Kind kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bei fehlender Haushaltszugehörigkeit)
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