Aktenzeichen V B 80/10

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RCN:
RCNKUFJQDX3P434QXN

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 10.05.2011

Aussetzung des Verfahrens wegen einer in einem anderen Revisionsverfahren streitigen Frage der Vereinbarkeit einer deutschen Regelung mit dem EU-Recht - Ermessensausübung bei der Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses

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