Aktenzeichen 15 U 4735/19

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RCNKTE49N4GFADZVUJ

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OLG München: Urteil vom 26.08.2020

Annahmeverzug, Berufung, Pkw, Rechtsanwaltskosten, Kaufpreis, betrug, Vergleich, Gegenstandswert, Zeitpunkt, Zinsen, Anspruch, Vertragsschluss, Zahlung, Klage, Zug um Zug, Anspruch auf Verzinsung, obliegende Gegenleistung

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 206/20
Bundesgerichtshof, III ZR 206/20, 15.04.2021.
Az. 15 U 4735/19
OLG München, 15 U 4735/19, 26.08.2020.
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