Aktenzeichen IX ZB 94/12

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RCNKT53XNVWTUCH23B

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2013

Restschuldbefreiung: Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin bzw. in der Wohlverhaltensperiode auf Grund rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat

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