Aktenzeichen 2 B 40/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:231215B2B40.14.0
RCN:
RCNKT4HRQ8TFKCM9YG

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 23.12.2015

Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom Laufbahnwechsellehrgang bei Freistellung als Personalratsmitglied

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