Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 GG) sowie auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung einer Grundrechtsverletzung
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