Aktenzeichen VII R 1/23 (VII R 44/19)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2023:U.290823.VIIR1.23.0
RCN:
RCNKR9NS45HXUAB9S5

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 29.08.2023

Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht

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