Aktenzeichen VI ZB 45/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2014

Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Überwachungspflichten des Berufungsanwalts bei Telefaxübermittlung des Berufungsschriftsatz durch eine berufserfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte in der Probezeit

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